Donnerstag, 8. November 2012

BNO : Freedom of movement in the EU

BNO : Freedom of movement in the EU
http://svenja-schmidt-bandelow.de/html/freedom_of_movement_in_the_eu_.html

BNO :Freizügigkeit
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de/auslaenderrecht-freizugigkeit.html

Freizügigkeitsbescheinigung

Unionsbürger und ihren Familienangehörigen wird Freizügigkeit im Bundesgebiet gewährt. Sie haben das Recht auf freie Einreise und Aufenthalt, freien Zugang zum Arbeitsmarkt, Ausübung eines Gewerbes etc.

Staatsangehörige der so genannten "Beitrittsstaaten" wird vorerst keine völlige Freizügigkeit gewährt. In erster Linie betrifft dies den freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Zu den Beitrittsstaaten zählen die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Bulgarien und die Republik Rumänien.

Die Bescheinigung über die Gewährung von Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland - die so genannte " Freizügigkeitsbescheinigung " - können Sie ausschließlich bei der Ausländerabteilung der Bürgerdienste erhalten.

Benötigte Unterlagen

    Pass oder Identitätskarte
    Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes ( z.B.: durch Vorlage eines Arbeitsvertrages )
    Lichtbild


Keine Kommentare: