Donnerstag, 21. Februar 2013

Der allgemeine Wille ist der Begriff des Willens

Was dem Sklaven fehlt, das ist die Anerkennung seiner Persönlichkeit; das Prinzip der Persönlichkeit aber ist die Allgemeinheit.


Der Herr betrachtet den Sklaven nicht als Person, sondern als selbstlose Sache, und der Sklave gilt nicht selbst als Ich, sondern der Herr ist sein Ich.


- Der vorher erwähnte Unterschied zwischen dem bloß Gemeinschaftlichen und dem wahrhaft Allgemeinen findet sich in Rousseaus bekanntem Contrat social auf eine treffende Weise dadurch ausgesprochen, daß darin gesagt wird ,


die Gesetze eines Staats müßten aus dem allgemeinen Willen ( der volonté générale ) hervorgehen, brauchten aber deshalb gar nicht der Wille aller ( volonté de tous ) zu sein.


Rousseau würde in Beziehung auf die Theorie des Staats Gründlicheres geleistet haben, wenn er diesen
Unterschied immer vor Augen behalten hätte.


Der allgemeine Wille ist der Begriff des Willens, und die Gesetze sind die in diesem Begriff begründeten besonderen Bestimmungen des Willens.


Quelle :


Hegel : Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse
http://texte.phil-splitter.com/html/der_begriff_als_solcher.html


http://www.praxisphilosophie.de/hegel.htm


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