Das Urteil der Reflexion
Das Urteil der Reflexion unterscheidet sich überhaupt dadurch vom qualitativen Urteil , daß das Prädikat desselben nicht mehr eine unmittelbare, abstrakte Qualität, sondern von der Art
ist,
daß das Subjekt durch dasselbe sich als auf anderes bezogen erweist. Sagen wir z. B . : »diese Rose ist rot«, so betrachten wir das Subjekt in seiner unmittelbaren Einzelheit ohne Beziehung auf
anderes;
fällen wir dagegen das Urteil : »diese Pflanze ist heilsam«, so betrachten wir das Subjekt, die Pflanze, als durch sein Prädikat, die Heilsamkeit , mit anderem ( der dadurch zu heilenden Krankheit ) in Beziehung stehend.
. . .
Das gewöhnliche Räsonnement pflegt vornehmlich in dieser Weise des Urteilens zu ergehen. Je konkreter der Gegenstand ist,
um den es sich handelt, um so mehr Gesichtspunkte bietet derselbe der Reflexion dar, durch welche indes die eigentümliche Natur , d. h . der Begriff derselben nicht erschöpft wird .
Quelle :
Hegel : Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse
http://texte.phil-splitter.com/html/reflexionsurteil.html
http://www.praxisphilosophie.de/hegel.htm
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen